Führerschein auf Probe

Fahranfängern wird der Führerschein für 2 Jahre auf Probe erteilt.
Dies soll die zahlreichen von Führerscheinneulingen verursachten Unfälle reduzieren.

  • Wer in der Probezeit Verkehrszuwiderhandlungen nach Katalog A oder B begeht, muss auf eigene Kosten an einem Aufbauseminar teilnehmen. Hierbei verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre.
  • Ein Aufbauseminar für Anfänger (ASF) muss in einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden. Wir sind eine für ein Aufbauseminar zugelassene Fahrschule. Im Rahmen des Aufbauseminares werden die Auffälligkeiten der Teilnehmer besprochen und es werden Wege zur zukünftigen Vermeidung dieser Auffälligkeiten gesucht.
  • Ein Aufbauseminar besteht aus 4 Sitzungen, die in Blöcken zu je 135 min abgehalten werden. Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung wird eine Beobachtungsfahrt mit Fahrlehrer durchgeführt (keine Prüfung). Nach der Teilnahme an allen Sitzungen und der Beobachtungsfahrt muss die Teilnahmebescheinigung bei der Verwaltungsbehörde vorgelegt werden.
Haben Sie Fragen zum Aufbauseminar
dann rufen Sie uns an unter 0461 / 27665.
 
A-Verkehrszuwiderhandlungen :
- Unfallflucht
- Nötigung
- Vorfahrtverletzung mit Gefährung
- Verbotenes Rechtsüberholen außer-
  halb geschlossener Ortschaften
- Zulässige Höchstgeschw. um mehr
  als 20 km/h überschritten
- Zu dichtes Auffahren
- "Geisterfahren"
- Rotlichtmißachtung
- Fahren unter Alkoholeinfluß
- Überholen im Überholverbot
   ...
B-Verkehrszuwiderhandlungen :
- Unbefugte Benutzung eines Kfz
- Gefährung/Behinderung von Personen
  beim Abbiegen oder an Haltestellen
- Kennzeichenmißbrauch
- Ungenügends Absichern eines
  liegengebliebenen Fahrzeugs
- Verbotenes Parken auf Autobahnen
  und Kraftfahrstrassen
- Termin HU/AU um mehr als
  8 Monate überzogen
- Mit abgefahrenen Reifen fahren
- Gefährung/Behinderung von
  Schulkindern an einem haltenden
  Schulbus
   ...