Hier möchten wir Sie über die einzelnen Schritte auf dem Weg zum Führerschein informieren.
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1. Anmeldung bei der Fahrschule |
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Melden Sie sich bei der Fahrschule Ihres Vertrauens an (z.B. bei uns). |
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2. Sehtest und ärztliche Untersuchung |
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Vor dem Start der Ausbildung ist ein Sehtest vorgeschrieben,
der für ein paar Euro bei jedem Augenarzt oder Optiker gemacht werden kann.
Angehende LKW- und Busfahrer müssen sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. |
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3. Erste-Hilfe-Kurs |
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Damit Sie im Ernstfall verletzten Menschen helfen können, ist ein
"Kurs in Sofortmaßnahmen am Unfallort" Pflicht. LKW- und Busfahrer benötigen
einen kompletten Erste-Hilfe-Kurs. Solche Kurse veranstaltet zum Beispiel das
Deutsche Rote Kreuz. Adressen können wir Ihnen nennen. |
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4. Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis |
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Sie müssen einen "Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis" ausfüllen
und zusammen mit der Bescheinigungen vom Sehtest und dem Erste-Hilfe-Kurs
der Straßenverkehrsbehörde -Führerscheinstelle abgeben. Dies erledigen wir für Sie. |
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5. Theoretischer Unterricht |
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Je nach Führerscheinklasse muss eine Mindestzahl an Theoriestunden absolviert werden.
Diese Theoriestunden bereiten Sie auf die theoretische Prüfung vor.
Dabei geht es u.a. um Verkehrsregeln, Gefahrensituationen, Gesetze und Fragebögen.
Der theoretische Unterricht findet in unseren Unterrichtsräumen statt.
Schauen Sie sich bei uns ruhig in einer Schnupperstunde um.
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6. Praktischer Unterricht |
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Je nach Führerscheinklasse schreibt das Gesetz neben einer Grundausbildung
eine Mindestzahl bestimmter Fahrstunden zu je 45 Minuten vor.
Für die Klasse B zum Beispiel müssen Sie 5 Überlandstunden, 2 Beleuchtungsfahrten und 3
Autobahnstunden absolvieren. Zusätzliche Stunden gelten als Übungsfahrten. |
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7. Die theoretische Prüfung |
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Sobald die Behörden Ihren Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bearbeitet haben
und Ihre Theoriekenntnisse ausreichen findet die theoretische Prüfung statt.
Dazu müssen mehrere Fragen aus dem amtlichen Fragenkatalog beantwortet werden.
Zur theoretischen Prüfung muss der Personalausweis mitgebracht werden. |
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8. Die praktische Prüfung |
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Erst nach der bestandenen theoretischen Prüfung kann die praktische Prüfung abgelegt werden.
Während der Prüfungsfahrt gibt der Prüfer des TÜV die Fahrstecke an und beobachtet
dabei ihr Fahrverhalten.
Auch hier muss der Personalausweis mitgebracht werden. |